Die Stiftung andante wird regelmässig zertifiziert und überprüft durch die Kantonalen Sozialämter Thurgau und Zürich (sowie im Kanton Zürich zusätzlich durch den Bezirksrat Winterthur).

Grundlage für die Qualitätssicherung bilden die Qualitätsrichtlinien SODK Ost+. Es bestehen drei unterschiedliche Prozesse, in welchen die Stiftung andante überprüft wird:

Betriebsbewilligung: Das Kantonale Sozialamt nimmt eine formale Prüfung der Grundlagen anlässlich der Erteilung der Betriebsbewilligung und der Beitragsanerkennung vor.

Aufsicht: Der zuständige Bezirksrat oder die zuständige Bezirksrätin führt bei jeder Einrichtung jährlich einen Aufsichtsbesuch durch und besucht einmal pro Amtsperiode jeden Standort einer Einrichtung.

Audits: Das Kantonale Sozialamt ist zuständig für die Durchführung von angemeldeten Qualitätsaudits. Diese werden durch den Kanton, unterstützt von externen Dritten, durchgeführt. Der Gegenstand der Audits ist die Qualitätsmanagement-Systemüberprüfung anhand der Qualitäts-Richtlinien der SODK Ost+ sowie die Prüfung, wie die Qualitäts-Richtlinien SODK Ost+ gelebt und umgesetzt werden.