Eckstrasse - Pilotprojekt Subjektfinanzierung
Selbstständiges Wohnen (ohne Tagesstruktur)
Ende Februar 2022 wurde im Kantonsrat des Kanton Zürich das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz tritt per 1. Januar 2024 in Kraft. Es hält fest, dass Menschen mit Behinderung, die auf Unterstützung angewiesen sind, selbst entscheiden können, ob sie in ihrer eigenen Wohnung begleitet und betreut werden möchten oder in einer Institution.
Das heutige System erlaubt nicht allen Menschen ihre Betreuungsart frei zu wählen, Betreuung ist meist nur über eine Institution möglich. Daher entwickelt der Kanton Zürich ein neues Modell, in dem nicht mehr primär die Institutionen, sondern die Menschen mit Behinderung im Zentrum stehen, und das einfach ist und für alle Behinderungsformen funktioniert: Das System SEBE.
andante Eckstrasse wurde als Pilotprojekt für die Umsetzung des Systems SEBE ausgewählt. Seit dem 1. Januar 2023 leben 9 erwachsene Menschen mit einer leichten Beeinträchtigung als selbstständige Mieter:innen in ihrer Wohnung oder ihrem WG-Zimmer. Finanzieren können sie dies über Ergänzungsleistungen für selbständig Lebende.
Entsprechend ihrem individuellen Betreuungsbedarf erhalten sie Unterstützung im Wohnen und in der Alltagsbewältigung. Das Wohnen in einer Hausgemeinschaft bietet zusätzlich die Möglichkeit, das selbständige Wohnen in einer begleiteten Situation umzusetzen. Neben den individuellen Begleitzeiten haben die Mieter:innen der Eckstrasse 10 die Möglichkeit während festgelegten Walk-In Zeiten Hilfe beim Team zu holen und es steht ein Telefonpikett zur Verfügung
Abgerechnet wird die Betreuung über den Kanton Zürich.
Kontakt:
Leitung andante Eckstrasse:
Regula Perron, Telefon: 052 212 93 53
Beitrag SRF Regionaljournal vom 16.06.2023:
Wenn Menschen mit Behinderung selbstbestimmt leben. Ein Besuch bei der Stiftung andante in Winterthur.
Beitrag SRF Regionaljournal vom 05.05.2023:
Menschen mit Behinderung können im Kanton Zürich bald mehr mitentscheiden