Erbschaft und Legat
Über den Tod hinaus das Gute in der Welt unterstützen.
Die Auseinandersetzung mit dem Tod gehört zu den herausfordernden Kapiteln im Leben. Gleichzeitig ist die Vergänglichkeit ein Fixpunkt jeder Existenz. Mit einem Testament kann dieser Unausweichlichkeit ein Stück weit begegnet werden. Was Ihnen im Leben am Herzen liegt können Sie über Ihren Tod hinaus unterstützen.
Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, neben Ihnen nahestehenden Menschen auch Organisationen zu bedenken. So stärken Sie Werte, die Ihnen wichtig sind, über die Arbeit einer gemeinnützigen Institution.
Möchten Sie Ihr Engagement für Menschen mit Beeinträchtigung über Ihr Dasein hinaus weiter wirken lassen? Dann können Sie die Stiftung andante Winterthur in Ihrem Testament berücksichtigen. Sie ermöglichen damit Schritte im Leben von Menschen mit einer zerebralen, geistigen und körperlichen Behinderung.
Legat
Mit einem Vermächtnis (Legat), hinterlassen Sie der Stiftung andante Winterthur einen Fixbetrag, einen Vermögensanteil oder bestimmte Sachwerte, wie Immobilien, Wertpapiere, Kunstwerke oder andere Wertsachen.
Erbschaft
Die Erbschaft ermöglicht Ihnen, die Stiftung andante Winterthur neben anderen Erben zur Miterbin zu machen. Gibt es keine Pflichterben, verfügen Sie frei über Ihr Vermögen und können die Stiftung sogar zur Alleinerbin machen.
Diese weiterführenden Links informieren Sie über weitere Aspekte
Wie erstelle ich ein Testament – Website der Schweizer Behörden
Kontakt Geschäftsstelle andante
Telefon: 052 511 56 50